Impressum/AGB

Impressum

Lektorat Frank Piegeler
Gronaustr. 114
42285 Wuppertal
Tel.: 0162 7306715
E-Mail: info(at)lektorat-lb.de
Steuernummer: 131/5193/2682
Finanzamt Wuppertal-Barmen

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG kein Ausweis der Umsatzsteuer.

 

Bei Auftragserteilung gelten die folgenden AGB:

Lektorat Frank Piegeler – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden – im Folgenden »Auftraggeber« genannt – des Lektorats Frank Piegeler – im Folgenden »Auftragnehmer« genannt. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, also auch für eine zukünftige Auftragserteilung durch den Auftraggeber.

1.2 Der Auftraggeber erkennt diese AGB durch Auftragserteilung an. Die Erteilung eines Auftrags kann schriftlich auf postalischem Weg oder per E-Mail erfolgen. Es gelten die Zahlungs- und Lieferbedingungen, denen der Auftraggeber mit Vertragsschluss zustimmt.

1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen nach Maßgabe dieser AGB. Ausschlüsse,
Einschränkungen und Sonderregelungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sollten einzelne Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diesen AGB entgegenstehen, so gelten diese auch dann als nicht anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Umfang der Leistung

2.1 Das Leistungsangebot des Auftragnehmers umfasst die verschiedenen Möglichkeiten des
Korrektorats (Orthografie, Interpunktion, Grammatik), des Lektorats (zusätzlich zum Korrektorat z. B. Stil- und Argumentationsprüfung, Wissenschaftslektorat) und der Texterstellung. Detaillierte Angaben über die zu erbringende Leistung erfolgen in einem Vorgespräch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, das grundsätzlich auch per E-Mail geführt werden kann (vgl. 2.2).

2.2 In der Regel erfolgt die Angebotserstellung des Auftragnehmers auf der Basis eines
repräsentativen Textauszugs bzw. des gesamten Manuskripts, der bzw. das dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber bei Erstkontakt übermittelt wird – entweder auf postalischem Weg oder per E-Mail. Im Falle der Texterstellung ist der Auftraggeber gehalten, ausführliche Informationen über seine Intentionen dem Auftragnehmer mitzuteilen sowie eventuell vorhandenes Material dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Im Falle von Korrektorat und Lektorat spricht der Auftragnehmer stets eine individuelle Korrekturempfehlung aus (betr. den Umfang des Korrektorats, das Erfordernis eines stilistischen Lektorats usw.). Davon unberührt bleibt der dezidierte Wunsch nach einer bestimmten Leistung (z. B. Beschränkung auf ein Korrektorat bei gleichzeitig empfohlenem Lektorat). Bezüglich des stilistischen Lektorats erkennt der Auftraggeber
an, dass die stilistische Überarbeitung eines Textes, gleich welchen Genres, gemäß der
subjektiven Einschätzung und Überzeugung des Auftragnehmers erfolgt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, einen im Vorgespräch mit dem Auftraggeber oder aufgrund der Einsicht in das Manuskript ermittelten stilistischen Duktus des Textes nach Möglichkeit zu wahren.

2.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden erteilten Auftrag (Korrektorat, stilistisches Lektorat, Wissenschaftslektorat, Gutachten usw.) mit größter Sorgfalt zu bearbeiten. Ziel der Auftragserbringung ist die Herstellung eines nach Möglichkeit fehlerfreien Manuskripts bzw. eines den Intentionen des Auftraggebers entsprechenden Textes. Korrekturen (Orthografie, Interpunktion, Grammatik) werden gemäß den aktuellen amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung (Stand: 01.08.2006) durchgeführt. Korrekturen, die auf Wunsch des Auftraggebers abweichend von diesem Regelwerk vorgenommen werden sollen, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.

3. Mitwirkungspflicht

3.1 Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer eine gut lesbare bzw. hinreichend formatierte Fassung des zu überarbeitenden Textes. In der Regel erfolgt die Übermittlung per E-Mail. Mögliche Dateiformate sind: doc, rtf, odt, stw. Die Verwendung anderer Dateiformate bedarf der vorherigen Absprache mit dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber sichert darüber hinaus zu, sämtliche Informationen und Materialien, die für die Leistungserbringung erforderlich sind und über die der Auftraggeber verfügt, dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Dabei kann es sich beispielsweise (vgl. 2.2) um Informationen bzgl. der Intentionen des Auftraggebers (Stil, Zielgruppe, Zweck u. ä.) oder um Angaben über Formatierung und Terminologie handeln.

3.2 Sollte es im Verlauf der Textbearbeitung zu Rückfragen des Auftragsnehmers kommen, die die angemessene Durchführung des Auftrags betreffen, so sichert der Auftraggeber entsprechende Mitwirkung bei der Klärung zu.

4. Honorar

4.1 Der Auftragnehmer erstellt nach Übermittlung der erforderlichen Texte (vgl. 2.2) ein
individuelles Angebot. Das Honorar kann auf Stundenbasis oder gemäß der Normseitenzahl des Manuskripts erfolgen. Eine Normseite umfasst 1600 Zeichen, inkl. Leerzeichen. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist möglich. Das Honorar ist für jeden
Auftrag – also auch künftige Folgeaufträge– erneut individuell zu vereinbaren.

4.2 Das Lektorat Frank Piegeler erhebt gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) und weist diese auf Rechnungen nicht aus. Sämtliche Preise sind Endpreise.

4.3 Änderungen vereinbarter Aufträge und Zusatzaufträge können in angemessenem Umfang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, eventuelle Zuschläge für Express- und Wochenendarbeit erhoben werden. Änderungen, Zuschläge usw. bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.

5. Zahlungs- und Lieferbedingungen

5.1 Mit Fertigstellung des Auftrags versendet der Auftragnehmer eine Rechnung über das
vereinbarte Honorar, entweder per E-Mail oder auf dem Postweg. Der Rechnungsbetrag ist
zahlbar nach Erhalt. Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer eine angemessene
Mahngebühr erheben. Der Auftragnehmer behält sich im Fall des Zahlungsverzugs weitere
rechtliche Schritte vor.

5.2 Im Einzelfall, insbesondere bei größeren Aufträgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung i. H. v. bis zur Hälfte des Rechnungsgesamtbetrags zu verlangen.

5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den erteilten Auftrag zügig und mit größter Sorgfalt auszuführen. Ein fester Liefertermin bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

5.3 Sofern die vereinbarte Lieferfrist ein wesentlicher Bestandteil der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist – etwa, weil der Auftraggeber seinerseits an einen festen Abgabetermin gebunden ist –, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer vor Annahme des Auftrags davon in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Auftragnehmer kann eine angemessene Verlängerung eines vereinbarten Liefertermins dann verlangen, wenn nicht sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Texte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden oder Änderungen des Auftrags gewünscht werden. Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung des Auftrags auszusetzen, bis der Auftraggeber den getroffenen Zahlungsvereinbarungen entspricht.

5.5 Tritt der Auftraggeber vor Lieferung der vereinbarten Leistung aus Gründen vom Auftrag
zurück, die nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers liegen, so ist der Auftraggeber dennoch zu einer Zahlung i. H. d. Auftragswertes verpflichtet. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine Lieferverzögerung aufgrund von höherer Gewalt.

5.6 Im Falle des Leistungsverzugs durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag dann berechtigt, wenn auch innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Leistung vom Auftragnehmer erbracht wird. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall lediglich Anspruch auf das Honorar, das ihm aus den bis zum Zeitpunkt der Vertragskündigung durch den Auftraggeber bereits erbrachten Leistungen erwächst. Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf Schadenersatz wegen der Nichteinhaltung eines festen Liefertermins, wenn der Auftragnehmer nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn oder andere Folgeschäden.

5.7 Der Auftragnehmer hat gemäß § 626 BGB das Recht zur vorzeitigen, fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer gemäß § 628 BGB das Honorar für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu.

6. Haftungsausschluss

6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erteilten Auftrag mit dem Ziel größtmöglicher
Fehlerbeseitigung zu bearbeiten. Eine Garantie für die vollständige Beseitigung von Fehlern ist nicht möglich. Im wissenschaftlichen Lektorat wird keine Gewähr für die korrekte Zitation durch den Auftraggeber gegeben. Sollte die Überprüfung von Formalia wie Gestaltung der Bibliografie vereinbart worden sein, ist der Auftraggeber zur Mitwirkung verpflichtet; insbesondere hat er eventuelle Vorgaben dem Auftragnehmer mitzuteilen (vgl. 3.1). Die Haftung für stilistische Korrekturen ist ausgeschlossen.

6.2 Im Fall, dass der Auftraggeber Mängel an der erbrachten Leistung zu monieren hat, muss er diese ausführlich und in Schriftform dem Auftragnehmer darlegen und nachweisen. Mängel sind vom Auftraggeber binnen zehn Kalendertagen nach Lieferung geltend zu machen, andernfalls die Leistung als abgenommen gilt. Ist die Mängelreklamation berechtigt, so ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen (vgl. 5.6). Eine Honorarminderung ist nur dann möglich, wenn die Nachbesserung durch den Auftragnehmer nicht erfolgen kann.

7. Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Daten und
Informationen, die ihm durch den Auftraggeber im Verlauf der Geschäftsbeziehung bekannt bzw. übermittelt werden. Der Auftragnehmer gibt übermittelte Daten nicht an Dritte weiter.

7.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Daten des Auftraggebers, zu denen sich Dritte durch widerrechtliches Handeln Zugang verschafft haben. Die Übermittlung der Daten auf elektronischem Weg erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Wuppertal (Nordrhein-Westfalen, Deutschland).

8.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.3 Sämtliche Änderungen an diesen AGB bedürfen der Schriftform. Sind oder werden Teile dieser AGB unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile gemäß § 306 BGB davon unberührt.

Lektorat Frank Piegeler
Stand: 08.03.2024

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